“Die Garantieperson gibt eine Unterhaltserklärung für das Kind ab und unterschreibt einen Vertrag zugunsten Dritter, für den Fall, dass das Kind finanzielle Ansprüche gegen die Samenbank oder die Kinderwunschklinik stellen sollte. Meist sind diese Garantiepersonen Geschwister oder – je nach Alter – auch die Eltern, da diese ohnehin im Notfall für das Kind einstehen würden. Manchmal sind es auch Freundinnen oder Freunde.
Die Garantieperson soll als zusätzliche Sicherheit dienen, wenn der Mutter etwas zustößt und/oder das Kind nicht (finanziell) abgesichert ist. Es dient also eigentlich in erster Linie dem Schutz des Kindes. Aber ganz klar auch dem Schutz dessen, der die Garantieperson als weitere Sicherheit wünscht, um das Risiko zu minimieren, dass er irgendwann einmal selber für das Kind zahlen muss. (Mehr dazu in meinem Interview mit Constanze Bleichrodt von der Cryobank München)
Danke für diesen Beitrag über die Garantieperson. Ich wusste vorher gar nicht, dass es so etwas gibt, doch die Kinderwunschklinik verlangte auch von mir, dass ich ein solche Person angebe. Meine Schwester hat sich glücklicherweise eintragen lassen, es dient ja in erster Linie dem Schutz des Kindes.
Danke für den Einblick in die rechtlichen Hintergründe von Samenbänken. Meine beste Freundin und ihr Freund hegen seit langem schon einen Kinderwunsch. Vielleicht kann ihnen ein speziell geschulter Gynäkologe oder eine Samenbank auch weiterhelfen. Gut zu wissen, dass das Kind auf jeden Fall durch eine Garantieperson abgesichert würde und auch die Gesetze das Kindeswohl gut vertreten.