Jein. Eigentlich steht Alleinerziehenden Unterhaltsvorschuss zu, wenn der andere Elternteil diesen unregelmäßig oder gar nicht zahlt. Da es allerdings offiziell keinen zweiten Elternteil gibt, wenn du dich für einen Spender von einer Samenbank entscheidest, ist leider auch kein Unterhaltsvorschuss drin. Warum? Die Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamtes kalkuliert damit, dass der Vorschuss, der aus öffentlichen Geldern bezahlt wird, irgendwann vom anderen Elternteil zurückgefordert wird. Auch wenn das in der Realität immer seltener geschieht. Es ist auch nicht zu empfehlen, dir eine Fabel rund um einen One-Night-Stand auszudenken. Fliegt diese Geschichte auf, kann sie im unglücklichsten Fall dazu führen, dass ein eventuell gezahlter Unterhaltsvorschuss nicht nur zurückgefordert wird, sondern auch noch saftige Strafen anfallen. Kindergeld steht dir aber in jedem Fall zu, sobald dein Kind auf der Welt ist. Eventuell hast du sogar Anspruch auf den Kinderzuschlag und Wohngeld. Beides hängt von deinem Einkommen und deinen Rücklagen ab.

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