Wie das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend im Herbst 2020 meldete, ist unter den 20- bis 50-jährigen Deutschen jede zehnte Person ungewollt kinderlos. Die Ursachen für dieses Problem in unserer Gesellschaft sind ganz individuell.
Die Online-Arztpraxis Zava hat 608 Frauen zu ihren persönlichen Gründen befragt. 19 Prozent gaben beispielsweise an, ihnen fehle der richtige Partner, um eine Familie zu gründen.
Doch worin der Grund für die ungewollte Kinderlosigkeit auch bestehen mag, auf der Suche nach einer Lösung stoßen fast alle Betroffenen früher oder später auf die Frage: Welche Alternativen gibt es, abgesehen vom herkömmlichen Weg, Kinder zu bekommen?
Für eine repräsentative Zava-Studie wurden 1.004 Frauen befragt, ob sie sich vorstellen könnten, mithilfe einer modernen medizinischen Methode schwanger zu werden. Mehr als jede vierte Frau gab dabei an, eine künstliche Befruchtung in Erwägung zu ziehen.
Doch was steckt eigentlich dahinter und welche Methoden stehen Frauen in Deutschland zur Verfügung?
Künstliche Befruchtung: Wie ist die Rechtslage in Deutschland?
Dass sich immer mehr Menschen für künstliche Befruchtung interessieren, sorgt für ein steigendes Interesse im medizinischen und wissenschaftlichen Bereich.
So werden immer mehr neue Methoden erforscht und bereits bestehende optimiert. Das in Deutschland verfügbare Angebot deckt dabei nur einen Bruchteil des medizinisch Möglichen ab. Grund dafür ist vor allem die Gesetzeslage in der Bunderepublik. Diese schließt nach aktuellem Stand einige Methoden grundsätzlich aus.
Folgende Methoden sind in Deutschland gesetzlich erlaubt:
- Übertragung von Samen (Samenspenden erlaubt)
- In-vitro-Fertilisation (IVF) und die intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI) durch speziell ausgebildete ÄrztInnen
- Übertragung von bis zu 3 befruchteten Eizellen oder Embryonen in einem Zyklus
- Einfrieren (Kryokonservierung) von Eizellen im Vorkernstadium
- Übertragung von Samen eines Spenders (heterologe oder donogene Insemination) nur nach ärztlicher und juristischer Beratung unter bestimmten Voraussetzungen
- Präimplantationsdiagnostik nach ausführlicher medizinischer und psychosozialer Beratung sowie nach Zustimmung einer Ethikkommission
Wiederum in Deutschland verboten sind:
- Verwendung fremder Eizellen (Eizellspende)
- Leihmutterschaft
- Experimente an Embryonen (einschließlich Klonen)
- Geschlechterauswahl bei Spermien (außer bei schwerwiegenden geschlechtsgebundenen Erbkrankheiten)
- Verwendung von Samen Verstorbener
Viele ungewollt kinderlose Frauen oder auch Paare erwägen daher, ins Ausland zu reisen, um beispielsweise eine Leihmutter in Großbritannien, Griechenland oder Georgien zu finden. Hierfür fallen jedoch nicht nur hohe Kosten an, es kann auch zu enormen psychischen Belastungen sowie rechtlichen Konsequenzen führen. Das deutsche Recht sieht nur jene Frau als Kindesmutter an, die es geboren hat. Wessen Eizelle verwendet wurde, spielt laut Auswärtigem Amt keine Rolle.
Auch die Kosten von in Deutschland zugelassenen Methoden können sich auf hohe vier- bis fünfstellige Beträge belaufen. Das ist unter anderem abhängig davon, welche Methode gewählt wird, um schwanger zu werden und wie viele Versuche eine Frau braucht, um ein Kind zu bekommen. Das wiederum hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem mit dem biologischen Alter der Frau.
Doch auch im Bereich der künstlichen Befruchtung sind Gesetzesänderungen bei wachsenden Erfahrungswerten und zunehmender Verbesserung in Methoden und Möglichkeiten nicht auszuschließen.
Es bleibt also abzuwarten, wie Ethikkommissionen entsprechende Anträge in den kommenden Jahren bewerten werden.
Dieser unbezahlte Gastbeitrag wurde mir netterweise von Laura Höntsch (Agentur Peak Ace) zur Verfügung gestellt.
(Letztes Update 26. September 2023)